Facebook-Gewinnspiel CAMP DAVID

Teilnahmebedingungen CAMP DAVID | SOCCX – SC Paderborn 07 Gewinnspiel 

a) Das Gewinnspiel findet vom 29. April bis 05. Mai 2019 (23:59 Uhr) statt. Die Ermittlung des Gewinners findet am 06. Mai 2019 statt. Der Gewinner wird am 06. Mai 2019 per Privatnachricht auf Facebook benachrichtigt. b) Die Anschriften der Veranstalter lauten: 

CLINTON Großhandels-GmbH Handwerkerstraße 19 15366 Hoppegarten 

SC Paderborn 07 e.V. Benteler-Arena Paderborner Str. 89 33104 Paderborn  

c) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über liken der CAMP DAVID Facebook Fanpage, liken der SC Paderborn 07 Fanpage, Posting bis 05. Mai 2019 kommentieren.

d) Teilnahmeberechtigt sind alle volljährige Personen mit Sitz in Deutschland.

e) Der Gewinn besteht aus zwei mal zwei (insgesamt vier) VIP-Tickets für das letzte Saisonspiel des SC Paderborn am 12. Mai 2019 gegen den Hamburger SV sowie jeweils 50€ CAMP DAVID | SOCCX Fashion-Gutschein. 

f) Der Gewinn wird nach der Gewinnermittlung und Rückmeldung des Gewinners beim Veranstalter im CAMP DAVID | SOCCX Store Südring Center, Pohlweg 110, 33100 Paderborn.

g) Der Gewinner wird zufällig bestimmt. Diesen informieren wir am 06. Mai 2019 per Facebook-Nachricht. Sollten wir von dem Gewinner innerhalb von 7 Tagen keine Antwort erhalten, verfällt der Gewinn.

h) Der Gutschein für CAMP DAVID | SOCCX ist deutschlandweit in allen Stores einlösbar. Diese sind zu finden unter: www.campdavid-soccx.de/storefinder.

i) Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. 

Datenschutz 

Von dem Gewinner werden folgende personenbezogenen Daten erfasst: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Diese werden ausschließlich zum Versand des Gewinnes genutzt. Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist Art. 6 1) (b) DSGVO. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar.  Dem Teilnehmer stehen gegenüber der Veranstalterin die Rechte nach Art. 15 ff DSGVO zu.