Ausgliederung in Kapitalgesellschaft

Am 29. Mai 2018 beschloss die Mitgliederversammlung des SCP07 die Ausgliederung des sportlichen Leistungsbereichs in eine Kapitalgesellschaft auf Aktien (KGaA). Damit verbunden sind unter anderem die Voraussetzungen zur Beteiligung externer Investoren für die Eigenkapitalbeschaffung und eine Professionalisierung des Profibereichs zur Anpassung an die Markterfordernisse.

In die KGaA ausgegliedert wurden das Verwertungsrecht der Marke, die erste Mannschaft, die U21, die U19 und die U17, die Verwaltungsmitarbeiter, das Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Schulden. Dieses praxiserprobte Modell gibt es bei zahlreichen anderen Vereinen, es entspricht den Vorgaben des Deutschen Fußball Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).