Teilnahmebedingungen

WestLotto Fanbank

Veranstalter und Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel des SC Paderborn 07 (nachfolgend Veranstalter genannt) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen, die der/die Teilnehmer*in mit Teilnahme anerkennt.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Weseler Straße 108-112, 48151 Münster ist Partner des Gewinnspiels (nachfolgend Partner genannt).

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 07.04.2025 bis zum 15.04.2025. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer*innen online die Möglichkeit, am Gewinnspiel für das Spiel der Regionalliga West SC Paderborn 07 II gegen Fortuna Köln teilzunehmen.

Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich und erfolgt durch den/die Teilnehmer*in über die Social Media Kanäle des Vereins, über die das Gewinnspiel beworben wird. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer*in nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Social Media Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Gewinnspiel: der Gewinnspielpartner WestLotto stellt eine Fanbank für insgesamt vier Personen zur Verfügung, die am kommunizierten Spieltag des Spieles vom SC Paderborn07 II gegen Fortuna Köln am Spielfeldrand des SC Paderborn 07 II für die vier Gewinner*innen eine exklusive Sitzplatzmöglichkeit darstellt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist (ausschließlich etwaiger Übermittlungskosten) kostenlos.

Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz sind auf www.scp07.de einsehbar. Insbesondere wird auf die Datenschutzinformationen „Gewinnspiele“ verwiesen. 

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters und Partners sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben:
4 Tickets für Plätze auf der WestLotto-Fanbank für das genannten Spiel der Regionalliga West.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des/der Gewinner*in.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer *innen.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte e-mail über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den/die Gewinner*in. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eine Gewinnübergabe an Minderjährige ist ausgeschlossen.

Meldet sich der/die Gewinner*in nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nicht, kann der Gewinn auf einen andere/n Teilnehmer*in übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Stand: April 2025